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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Gesellschaften mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschappen) mit normaler Struktur

  • Felicivin B.V., bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer [Kamer van Koophandel] unter der Nummer 14044952 eingetragen und firmierend unter dem Namen Tasty Present,
  • Marsanam B.V., bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 50095889 eingetragen,
  • Chocoline B.V., bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 14081031 eingetragen, nachstehend als die Gesellschaft bezeichnet,

alle genannten Gesellschaften haben ihren Sitz an der Adresse Oslostraat 60 in 6135LM Sittard, Niederlande.

Artikel 1 – Definitionen

  1. Sofern nicht anders angegeben, haben in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:
  2. Angebot: jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit dem die vorliegenden Bedingungen unlösbar verbunden sind.
  3. Unternehmen: die natürliche oder juristische Person, die in der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes, d. h. als Geschäftskunde, handelt.
  4. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.
  5. Käufer: das Unternehmen oder der Verbraucher, der mit dem Käufer einen (Tele-)Vertrag schließt.
  6. Vertrag: der Kaufvertrag (Fernvertrag) für den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer von der Gesellschaft gekauft hat.
  7. Produkte: die Produkte, die von der Gesellschaft angeboten werden, nämlich Schokolade (Buchstaben aus Schokoladen, Schokoladeneier, Texte aus Schokolade) und Schaumzucker.
  8. Verkäufer: derjenige, der dem Käufer Produkte anbietet, nachstehend die Gesellschaft.
  9. Website: tastypresent.nl.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der Gesellschaft, sämtliche Verträge zwischen der Gesellschaft und einem Käufer und sämtliche Produkte, die von der Gesellschaft angeboten werden.
  2. Vor dem Abschluss eines (Fern-)Vertrages werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer zur Verfügung gestellt. Ist dies billigerweise nicht möglich, dann teilt die Gesellschaft dem Käufer mit, auf welche Weise er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen kann; die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf jeden Fall auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht, sodass der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen problemlos auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit der Gesellschaft vereinbart wurde.
  4. Diese vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und anschließende Verträge mit dem Käufer. Die Anwendbarkeit eventueller allgemeiner Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.
  5. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sind oder aufgehoben werden, behalten die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit und wird/werden die nichtige(n)/aufgehobene(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung mit dem gleichen Sinngehalt wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.
  6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, für die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorgesehen ist, sind nach dem Geist dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und auszulegen.
  7. Wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine männliche Person (er/ihn/sein usw.) verwiesen, ist dies auch als ein Verweis auf eine weibliche Person (sie/ihr/ihre usw.) zu verstehen, sofern zutreffend.

Artikel 3 – Das Angebot

  1. Alle von der Gesellschaft unterbreiteten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot eine begrenzte Gültigkeit hat oder unter bestimmten Voraussetzungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es schriftlich festgelegt wurde.
  2. Das von der Gesellschaft unterbreitete Angebot ist unverbindlich. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen ist die Gesellschaft nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer die Annahme des Angebots innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt oder den geschuldeten Betrag bereits gezahlt hat. Allerdings hat die Gesellschaft das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem Grund, den Gesellschaft für triftig erachtet, zu verweigern.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den dazugehörenden Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer in der Lage ist, das Angebot gut zu beurteilen. Durch offensichtliche Irrtümer oder Fehler in dem Angebot wird die Gesellschaft nicht gebunden. Eventuelle Abbildungen und spezifische Angaben in dem Angebot dienen nur zu Informationszwecken und können kein Grund für einen Schadenersatz oder eine Auflösung des (Fern-)Vertrags sein. Die Gesellschaft kann nicht garantieren, dass die Farben einer Abbildung genau mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.
  4. Abweichungen im Angebot von 10 % bis 20 % Gramm nach oben oder nach unten sind möglich. Der Käufer zahlt jedoch den Preis, der für das im Angebot genannte Grammgewicht genannt wird.
  5. Im Angebot der Gesellschaft genannte Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich; vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen hat der Käufer bei Überschreitung dieser Lieferzeiten und Lieferfristen nicht das Recht, eine Vertragsauflösung oder Schadenersatz zu fordern.
  6. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet die Gesellschaft nicht zur Lieferung eines Teils der in dem (Sonder-)Angebot genannten Waren zu einem Teil des genannten Preises.
  7. Falls und sofern es sich um ein Sonderangebot handelt, gilt dieses Sonderangebot nicht automatisch für Nachbestellungen. Sonderangebote gelten nur, solange der Vorrat reicht.

Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Käufer ein Angebot der Gesellschaft angenommen hat oder das betreffende Produkt bezahlt.
  2. Die Gesellschaft kann ein Angebot über die Website oder telefonisch unterbreiten.
  3. Hat der Käufer das Angebot durch den Abschluss eines Vertrags mit der Gesellschaft angenommen, wird der Vertrag mit dem Käufer von der Gesellschaft schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt.
  4. Weicht die Angebotsannahme (auf untergeordneten Aspekten) von den im Angebot enthaltenen Angaben ab, ist die Gesellschaft daran nicht gebunden.
  5. Wenn der Käufer nach billigem Ermessen hätte erwarten können oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält, ist die Gesellschaft nicht an das Angebot gebunden. Der Käufer kann aus diesem Irrtum oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.
  6. Das Widerrufsrecht gilt nicht für einen Käufer, der in seiner Eigenschaft als Geschäftskunde kauft. Ist der Käufer ein Verbraucher, dann hat er das Recht, sich innerhalb der gesetzlichen Frist auf das Widerrufsrecht zu berufen. Im Falle eines Widerrufs hat der Käufer sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umzugehen. Der Käufer darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der notwendig ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen auf Rechnung des Käufers.
  7. Das Widerrufsrecht ist bei allen Produkten ausgeschlossen, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben und/oder Produkten, bei denen der Käufer die am Produkt angebrachte Versiegelung entfernt/aufgebrochen hat. Diese Bestimmung wird im Angebot ausdrücklich genannt.

Artikel 5 – Durchführung des Vertrags

  1. Die Gesellschaft führt den Vertrag nach bestem Wissen und nach besten Kräften aus.
  2. Wenn dies für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen bestimmte Arbeiten von Dritten verrichten lassen.
  3. Der Käufer stellt der Gesellschaft rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die nach Angabe der Gesellschaft für die Vertragserfüllung erforderlich sind oder bezüglich derer der Käufer billigerweise erwarten kann, dass sie erforderlich sind. Werden die für die Erfüllung des Vertrages benötigten Angaben der Gesellschaft nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, hat sie das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.
  4. Bei der Durchführung des Vertrags ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, den Anweisungen des Käufers Folge zu leisten, wenn sich dadurch der Inhalt oder der Umfang des Vertrages ändert. Wenn die Anweisungen einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Gesellschaft mit sich bringen, hat der Käufer die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.
  5. Die Gesellschaft kann vom Käufer eine Sicherheit für die Zahlung oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor sie mit der Vertragserfüllung beginnt.
  6. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für Schäden beliebiger Art, die dadurch entstanden sind, dass der Käufer fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben vorgelegt hat und die Gesellschaft von diesen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, die Gesellschaft wusste, dass die Angaben fehlerhaft oder unvollständig waren Dies beinhaltet gehört auch die Verarbeitung des Vertrags mittels automatischer Beschlussfassung.
  7. Der Käufer stellt die Gesellschaft von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages einen auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführenden Schaden erleiden.
  8. Wurde ein Bestellformular nicht vollständig ausgefüllt (z. B. Kontaktangaben, Name, Adresse), wird die Gesellschaft sich telefonisch mit dem Käufer in Verbindung setzen. Ist der Käufer nicht telefonisch erreichbar, dann wird die Gesellschaft den Käufer per E-Mail über das Problem informieren. Falls die Gesellschaft vor dem in der E-Mail genannten Zeitpunkt keine Reaktion erhält, ist sie gezwungen, die Bestellung auszusetzen und den Versand erst dann in die Wege zu leiten, wenn sie die (zusätzlichen) Anweisungen erhalten hat.

Artikel 6 – Lieferung

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Lieferung, auf die sich der Vertrag bezieht, z. B. weil der Käufer nicht alle angeforderten Informationen (rechtzeitig) zur Verfügung gestellt hat, weil der Käufer nicht ausreichend kooperiert oder die Gesellschaft die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig erhalten hat oder weil andere Umstände, die sich der Kontrolle durch die Gesellschaft entziehen, zu einer Verzögerung führen, hat die Gesellschaft Recht auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind als Richtwerte zu verstehen. Der Käufer muss die Gesellschaft schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Nachfrist zur Lieferung einräumen. Durch eine Lieferverzögerung erhält der Käufer keinen Schadenersatzanspruch.
  2. Wenn der Käufer sich während des Bestellverfahrens bei oder wegen hoher Temperaturen dafür entscheidet, das Produkt in einer Kühlverpackung versenden zu lassen, hat die Gesellschaft das Recht, zusätzliche Kosten zu berechnen. Die Gesellschaft garantiert, dass das Produkt in gutem Zustand geliefert wird, sofern die Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach dem Versand erfolgt. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass jemand anwesend ist, um die bestellten Produkte anzunehmen. Wenn das Produkt innerhalb von 24 Stunden in einer Kühlverpackung geliefert wurde und bei der Zustellung festgestellt wird, dass das Kühleis geschmolzen ist, sollte der Käufer sich mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Hat der Käufer sich dafür entschieden, das Produkt ohne Kühlverpackung verschicken zu lassen, erfolgt der Versand auf Rechnung und Risiko des Käufers.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn die Waren früher oder später als vereinbart bei ihm abgeliefert werden.
  4. Wenn der Käufer sich weigert, die Lieferung anzunehmen oder für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, kann die Gesellschaft die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers einlagern.
  5. Wenn die Produkte von der Gesellschaft oder einem externen Spediteur geliefert werden, kann die Gesellschaft Zustellungskosten in Rechnung stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Falls die Gesellschaft im Rahmen der Durchführung des Vertrages Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer alle zur Vertragserfüllung benötigten Angaben zur Verfügung gestellt hat.
  7. Wenn die Gesellschaft eine Lieferzeit angegeben hat, dient diese Angabe lediglich zu Informationszwecken. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
  8. Die Gesellschaft kann die Waren in Teillieferungen liefern, es sei denn, der Vertrag enthält andere Bestimmungen oder eine Teillieferung ist für den Käufer nicht von Nutzen. Die Gesellschaft kann die bereits gelieferten Waren separat in Rechnung stellen.
  9. Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen werden Lieferungen nur dann durchgeführt, wenn alle Rechnungen beglichen worden sind. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn sie triftige Gründe für die Annahme hat, dass keine Bezahlung erfolgen wird.
  10. Wenn der Käufer nicht zu Hause ist bzw. nicht in der Lage ist, die Waren anzunehmen und die Gesellschaft die Waren bei dem ersten Liefer-/Zustellungsversuch nicht auf andere Weise für den Käufer zurücklassen kann (beispielsweise durch Abgabe der Waren bei den Nachbarn), kann die Gesellschaft für einen weiteren Lieferversuch zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Die Gesellschaft haftet nicht für einen Qualitätsverlust der Waren / Produkte, weil ein anschließender (beispielsweise zweiter) Versuch zur Lieferung unternommen werden muss oder weil die Gesellschaft gezwungen ist, die Produkte auf andere Weise zurückzulassen.

Artikel 7 – Verpackung und Versand

  1. Die Gesellschaft verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie ihren Bestimmungsort unter normalen Umständen in gutem Zustand erreichen.
  2. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme der Waren ohne jegliche Anmerkung auf dem Frachtbrief oder der Annahmebestätigung gilt als Beweis, dass die Verpackung bei der Zustellung in gutem Zustand war.

Artikel 8 – Inspektion, Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 12 Stunden nach dem Erhalt der Waren zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und dabei nur insoweit auszupacken oder zu verwenden, wie es zur Beurteilung der Frage, ob er das Produkt behalten möchte, erforderlich ist. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, muss ein Produkt, das Mängel oder Defizite aufweist, über den Zustelldienst, auf jeden Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden, zurückgegeben werden. Ist der Käufer ein Unternehmen, gilt hierfür eine Frist von 24 Stunden. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Produkte dem Vertrag und den üblichen Handelsanforderungen entsprechen.
  2. Eventuelle sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind der Gesellschaft umgehend, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung schriftlich an info@tastypresent.comzu melden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung zu melden. Ist eine Beschädigung des Produkts auf unvorsichtige Handhabung durch den Käufer selbst zurückzuführen, dann haftet er selbst für eine eventuelle Wertminderung des Produkts.
  3. Auch bei einer fristgerechten Reklamation gemäß dem vorstehenden Absatz ist der Käufer weiterhin verpflichtet, die gekauften Waren zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden möchte, muss er zuvor das schriftliche Einverständnis der Gesellschaft einholen und die Waren in der von der Gesellschaft angegebenen Weise zurücksenden.
  4. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, der sein Widerrufsrecht in Anspruch nimmt, muss er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit dies nach billigem Ermessen möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Anweisungen von Tasty Present an Tasty Present zurücksenden. Die direkten Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
  5. Die Gesellschaft hat das Recht, die Echtheit und den Zustand der zurückgeschickten Produkte zu prüfen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
  6. Rückzahlungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, allerdings kann bis zu 14 Tage nach Erhalt der Erklärung des Käufers über die Vertragsauflösung dauern, bis der Kaufbetrag zurückgezahlt wird. Der Rückzahlungsbetrag wird auf das zuvor angegebene Konto überwiesen.
  7. Im Falle einer Reklamation durch einen gewerblich handelnden Käufer (Unternehmen) darf er die Bezahlung nicht zurückhalten oder mit ausstehenden Rechnungen verrechnen.
  8. Wenn ein oder mehrere Produkte nicht geliefert werden und dies auf Verschulden der Gesellschaft zurückzuführen ist, wird die Gesellschaft, auf Ersuchen des Käufers, das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die restliche Bestellung stornieren. Die Bestätigung des Erhalts der Produkte ist dabei ausschlaggebend. Die Gesellschaft kann nicht für einen beliebigen Schaden eines Käufers aufgrund des (abweichenden) Umfangs der Lieferung haftbar gemacht werden.
  9. Das Risiko für Produkte, die von der Gesellschaft im Auftrag des Käufers gelagert werden, trägt der Käufer.

Artikel 9 – Preise

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der Produkte nicht erhöht, außer im Falle von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  2. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderslautender Angaben verstehen sich die im Angebot genannten Preise exklusiv Mehrwertsteuer und ab Werk.
  3. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kosten, wie Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaige Abgaben und Steuern.
  4. Wenn es sich um Produkte oder Rohstoffe handelt, deren Preise Schwankungen am Markt unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss ausüben kann, kann die Gesellschaft diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und variieren können.

Artikel 10 – Zahlung und Inkassoverfahren

  1. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen hat die Zahlung im Voraus in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt ist, und mit der angegebenen Zahlungsmethode zu erfolgen.
  2. Der Käufer kann aus einem vorab erstellten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. Der Käufer hat die Zahlung mittels Einmalzahlung auf das von der Gesellschaft genannte Konto mit den entsprechenden Zahlungsangaben der Gesellschaft vorzunehmen. Die Vertragsparteien können nur nach einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
  4. Wenn vereinbart wurde, dass der Käufer regelmäßige Zahlungen leistet, kann die Gesellschaft die aktuellen Preise und Tarife schriftlich anpassen, wenn diese Änderungen mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.
  5. Im Falle der Auflösung, der Insolvenz oder eines gerichtlichen Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen der Gesellschaft gegen den Käufer sofort fällig.
  6. Die Gesellschaft kann die Zahlungen des Käufers zunächst von den Kosten, dann von den fälligen Zinsen und schließlich von der Hauptforderung und den angefallenen Zinsen abziehen. Die Gesellschaft kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung in einer anderen Reihenfolge verwendet werden soll. Die Gesellschaft kann die vollständige Zahlung der Hauptforderung verweigern, wenn dabei nicht auch die ausstehenden und laufenden Zinsen und Kosten beglichen werden.
  7. Wenn ein gewerblich handelnder Käufer (Unternehmen) seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der diesbezüglich festgelegten Zahlungsfrist nachkommt, befindet er sich in Verzug. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, dann sendet die Gesellschaft ihm zunächst eine schriftliche Mahnung, die ihm eine zusätzliche Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Mahnung zur Leistung der Zahlung einräumt; in der Mahnung werden auch die außergerichtlichen Kosten angegeben, die fällig werden, wenn er die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist leistet, bevor er in Verzug gerät.
  8. Die Gesellschaft wird ab dem ersten Tag, an dem der Käufer in Verzug gerät, bis zum Tag der vollständigen Begleichung und der Zahlung aller außergerichtlichen Kosten gemäß Buch 6 Artikel 96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches die gesetzlichen (Handels-)Zinsen in Rechnung stellen, und zwar gemäß der im Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 festgelegten Staffelung.
  9. Wenn der Gesellschaft zusätzliche oder höhere Kosten entstehen, die angemessenerweise notwendig waren, kann sie auch die Erstattung dieser Kosten verlangen. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von der Gesellschaft gelieferten Waren bleiben solange Eigentum der Gesellschaft, bis der Käufer allen nachfolgenden Verpflichtungen, die sich aus allen mit der Gesellschaft geschlossenen Verträgen ergeben, nachgekommen ist:
  2. Der Käufer darf die Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, nicht als Sicherheit verpfänden oder auf andere Weise belasten, solange noch kein vollständiger Eigentumsübergang erfolgt ist.
  3. Wenn ein Dritter die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfändet oder versucht, Rechte an diesen Waren zu begründen oder geltend zu machen, ist der Verkäufer verpflichtet, die Gesellschaft hierüber so schnell wie möglich zu informieren.
  4. Für den Fall, dass die Gesellschaft ihre Eigentumsrechte, wie in diesem Artikel angegeben, ausüben möchte, erteilt der Käufer der Gesellschaft oder von der Gesellschaft zu beauftragenden Dritten jetzt bereits eine bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der Gesellschaft befindet, und diese Waren zurückzunehmen.
  5. Die Gesellschaft hat das Recht, das/die vom Käufer gekaufte(n) Produkt(e) im eigenen Verwahrsam zu halten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, auch wenn die Gesellschaft verpflichtet ist, die Produkte zu übertragen oder auszuhändigen. Nachdem der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird die Gesellschaft sich bemühen, ihm die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, zu liefern.
  6. Wenn die Gesellschaft gekaufte Produkte lagern musste, gehen die dadurch entstehenden Kosten und sonstige (Folge-)Schäden auf Risiko und Kosten des Käufers; der Käufer hat der Gesellschaft diese Kosten nach erster Aufforderung unverzüglich zu erstatten.

Artikel 12 – Garantie

Die Gesellschaft garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den Kriterien für Brauchbarkeit und/oder Qualität und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Waren zur Nutzung im Ausland bestimmt sind und der Käufer die Gesellschaft beim Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich über diese vorgesehene Nutzung informiert hat.

Artikel 13 – Aussetzung und Vertragsauflösung

  1. Die Gesellschaft kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn der Käufer seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aufgrund des Vertrags nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Außerdem kann die Gesellschaft den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag kündigen, sofern er noch nicht ausgeführt wurde, ohne dass hierfür ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aufgrund eines beliebigen mit der Gesellschaft geschlossenen Vertrags nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Ferner hat die Gesellschaft das Recht, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen bzw. auflösen zu lassen, wenn sich Umstände ergeben, unter denen die Einhaltung des Vertrags unmöglich ist oder nach den Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann oder wenn sich andere Umstände ergeben, unter denen die unveränderte Beibehaltung des Vertrags billigerweise nicht erwartet werden kann.
  4. Im Falle der Vertragsauflösung werden die Forderungen der Gesellschaft gegen den Käufer sofort fällig. Wenn die Gesellschaft die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre Ansprüche, die ihr aufgrund gesetzlicher Regelungen und des Vertrags zustehen.
  5. Die Gesellschaft behält immer das Recht, Schadenersatz zu fordern.

Artikel 14 – Haftungsbeschränkung

  1. Wenn die Erfüllung des Vertrags durch die Gesellschaft gegenüber dem Käufer oder Dritten zu einer Haftung der Gesellschaft führt, ist diese Haftung auf die Kosten beschränkt, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden. Die Haftung der Gesellschaft ist in jedem Fall auf den von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis und Jahr gezahlten maximalen Schadenersatz beschränkt.
  2. Die Gesellschaft haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Ersparnisse und Schäden, die sich aus der Verwendung der gelieferten Produkte ergeben. Für Verbraucher gilt eine Haftungsbeschränkung gemäß Buch 7 Artikel 24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
  3. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für und/oder verpflichtet, durch die Verwendung des Produkts verursachte Schäden zu reparieren. Die Gesellschaft wird strikte Anweisungen für die Wartung und Verwendung erteilen, die vom Käufer einzuhalten sind. Alle Schäden an den Produkten, die durch Tragen und Benutzen der Produkte entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (einschließlich Gebrauchsspuren, Gebrauchsschaden, Schaden durch Fallen, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
  4. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die die Folge einer Handlung oder Unterlassung aufgrund von (unvollständigen und/oder fehlerhaften) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites sind oder sein könnten.
  5. Die Gesellschaft ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten bei der Art und Weise, wie die Website funktioniert, und haftet nicht für Störungen oder Nichtverfügbarkeit der Website aus einem beliebigen Grund.
  6. Die Gesellschaft garantiert nicht, dass der Inhalt der von ihr oder in ihrem Namen gesendeten E-Mails korrekt und vollständig übermittelt wird oder dass die E-Mails rechtzeitig empfangen werden.
  7. Alle Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln seitens der Gesellschaft erlöschen, wenn sie der Gesellschaft nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der Tatsachen, auf die der Käufer seine Ansprüche stützt, schriftlich und unter Angabe von Gründen gemeldet werden. Alle Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall ein Jahr nach dem Ende des Vertrags.

Artikel 15 – Höhere Gewalt

  1. Die Gesellschaft ist nicht haftbar, wenn sie aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen Umstandes, der sich ihrer Kontrolle entzieht, aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, einer Rechtshandlung oder im wirtschaftlichen Verkehr allgemein akzeptierter Auffassungen nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen, die ihr aufgrund des Vertrags obliegen, zu erfüllen.
  2. Unter höherer Gewalt ist unter anderem, aber nicht ausschließlich, dasjenige zu verstehen, was in Gesetz und Jurisprudenz unter höherer Gewalt verstanden wird: (i) höhere Gewalt, die Lieferanten der Gesellschaft betrifft, (ii) Nichterfüllung der Verpflichtungen durch Lieferanten, die der Gesellschaft vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel an Waren, Ausrüstung, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfälle, (vi) Störung des Internets, von Datennetzen und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. infolge von Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Angriffe, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen der Gesellschaft und (xi) andere Situationen, die sich nach Ansicht der Gesellschaft ihrer Kontrolle entziehen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. Die Gesellschaft hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung ihrer Verpflichten verhindert, eintritt, nachdem die Gesellschaft ihrer Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Die Vertragsparteien können den Vertrag für die Dauer des Zeitraums, in dem der Umstand der höheren Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Umstand länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.
  5. Wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder diese noch erfüllen kann und der erfüllte bzw. erfüllbare Teil einen eigenständigen Wert hat, kann sie dem Käufer den bereits erfüllten bzw. erfüllbaren Teil separat in Rechnung stellen. Der Käufer hat diese Rechnung zu bezahlen, als handle es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 16 – Gefahrenübergang

Das Risiko von Verlust oder Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkten geht immer über, wenn die Produkte das Lager oder Werk der Gesellschaft verlassen, auch wenn anderslautende Angaben gemacht wurden.

Artikel 17 – Geistige Eigentumsrechte

  1. Die Gesellschaft behält stets alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte; diese werden nicht dem Käufer übertragen.
  2. Der Käufer darf Dokumente, auf denen die geistigen Eigentumsrechte oder Urheberrechte der Gesellschaft beruhen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung der Gesellschaft nicht veröffentlichen und/oder vervielfältigen, verändern oder Dritten zugänglich machen. Will der Käufer Änderungen an den von der Gesellschaft gelieferten Waren vornehmen, dann muss die Gesellschaft die geplanten Änderungen ausdrücklich genehmigen.
  3. Es ist dem Käufer verboten, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte der Gesellschaft ruhen, auf andere Weise als dem Vertrag gemäß zu verwenden.

Artikel 18 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Datensicherheit

  1. Die Gesellschaft geht mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher ihrer Website(s) sorgfältig um. Auf entsprechende Anfrage wird die Gesellschaft die betroffene Person diesbezüglich informieren.
  2. Wenn die Gesellschaft aufgrund des Vertrags verpflichtet ist, Maßnahmen zur Sicherheit von Informationen zu ergreifen, wird das von ihr gebotene Sicherheitsniveau den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und in Anbetracht des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten angemessen sein.

Artikel 19 – Reklamationen

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten der Gesellschaft nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über den Vertrag bzw. die Vertragserfüllung hat, muss er diese Reklamationen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem er den Anlass der Reklamation zur Kenntnis genommen hat, melden. Reklamationen können per E-Mail an info@tastypresent.com unter Verwendung des Betreffs „Reklamation” gemeldet werden.
  2. Damit die Gesellschaft die Reklamation bearbeiten kann, muss sie vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden.
  3. Die Gesellschaft wird auf die Reklamation so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Reklamation reagieren.
  4. Die Vertragsparteien werden versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Artikel 20 – Anwendbares Recht

  1. Alle Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Käufer unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Für die Auslegung des Inhalts und des Sinngehalts dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgebend. Die Gesellschaft hat das Recht, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die durch oder im Anschluss an den Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Käufer entstehen, werden durch das zuständige Gericht (Rechtbank) Limburg, Standort Maastricht, entschieden, es sei denn, aufgrund zwingender Rechtsvorschriften ist ein anderes Gericht zuständig.

Sittard, 12. September 2022